
Wer in Bedburg-Hau in diesem Jahr ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dies bis spätestens zum 8. März 2026 beim Ordnungsamt im Rathaus anzeigen. Auf der Homepage der Gemeinde Bedburg-Hau steht ein Anzeigeformular bereit, welches direkt online ausgefüllt werden kann.
Grundsätzlich gilt bei Osterfeuern: Sie dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine im Ort verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Nachbarschaft das Feuer ausrichtet. Private Osterfeuer sind auch in diesem Jahr nicht gestattet. Nach der schriftlichen Anzeige erfolgt eine Überprüfung durch das Ordnungsamt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Bedburg-Hau unter Brauchtumsfeuer.
Das Ordnungsamt behält sich Kontrollen während der Ostertage vor. Weitere Informationen gibt es direkt beim Ordnungsamt (Telefon 02821 / 660311).